AWG

Erdaushubbörse für den Landkreis Calw

Zusätzlich zur Verschenk- und Tauschbörse bietet die AWG seit Februar 2024 eine Erdaushubbörse an. Diese gilt ausschließlich für unbelasteten Erdaushub beziehungsweise Bodenaushub aus dem Landkreis Calw.  
Hintergrund ist die seit Anfang 2024 geltende gesetzliche Verordnung (§7 Abs.3 DepV), dass Abfälle, die verwertet werden können, nicht mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Bei unbelastetem Boden ist von grundsätzlich verwertbarem Abfall auszugehen, d.h. eine Ablagerung kommt nur noch dann in Frage, wenn die Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
 

Sie finden die Erdaushubbörse und alle wichtigen Informationen zum Erdaushub unter https://www.erdaushubboerse-lkcalw.de/

http://www.awg-info.de//informatives/erdaushubboerse